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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeamDrive Systems GmbH

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeamDrive Systems GmbH(Stand August 2011)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TeamDrive Systems GmbH (im Folgenden „TeamDrive Systems“ genannt) und dem Kunden.

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der TeamDrive Systems Software-Produkte und der damit einhergehenden Hosting Services durch TeamDrive Systems oder deren Hosting Partnern.

1.2 TeamDrive Systems ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von TeamDrive Systems für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TeamDrive Systems verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen als abgelehnt und der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.5 TeamDrive Systems kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristgemäß zu kündigen.

1.6 Die TeamDrive Systems GmbH kann Unterauftragnehmer einsetzen. Insbesondere ist die TeamDrive Systems GmbH frei, darüber zu entscheiden, welchen Unterauftragnehmer sie für die, mit dem Auftraggeber vereinbarte Dienstleistung, einsetzt.

1.7 Das Mindestalter für einen Vertragsabschluss mit TeamDrive Systems und die Nutzung der TeamDrive Software und Services beträgt 14 Jahre

 

2. Leistungspflichten

2.1 TeamDrive Systems gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TeamDrive Systems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. TeamDrive Systems kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.2 Der Kunde wählt bei der Bestellung ein Produkt, einen Service oder eine Kombination aus beidem aus. Die Berechnung dieser Leistungen kann einmalig, monatlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen, sofern keine anderweitige Regelung vereinbart wird. Eine Erweiterung der Bestellung kann der Kunde während der Vertragslaufzeit jederzeit durchführen.

2.3 Neben den regelmäßigen vereinbarten Lizenz- und Grund-Gebühren können im Einzelfall verbrauchsabhängige Nutzungs-Gebühren für die Nutzung von entsprechenden Services anfallen. Die in solchem Fall über die im jeweiligen Serviceangebot beinhalteten Freikontingente hinaus aufgelaufenen verbrauchsabhängigen Leistungen werden von TeamDrive Systems monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

 

3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

3.1 Der Kunde erhält von TeamDrive Systems für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von TeamDrive Systems für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm welches der Kunde erhält oder erwirbt, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, sowieTeile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

3.3 Die von TeamDrive Systems erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.

3.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von TeamDrive nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm entgeltlich zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Unter den Begriff der entgeltlichen Weitergabe fallen insbesondere Reselling sowie ähnliche Geschäftsmodelle, für die eine gesonderte schriftliche Genehmigung durch TeamDrive Systems einzuholen ist.

3.5 Soweit dem Kunden von TeamDrive Systems ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an TeamDrive Systems zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber TeamDrive Systems bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

 

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1 TeamDrive Systems ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen (14 Tagen) nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

4.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch TeamDrive Systems oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

4.3 Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum Widerruf in Paragraf 5 dieser AGB´s hingewiesen.

4.4 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer unbefristeten Laufzeit geschlossen. Für Verträge über BackUp- und Relay-Server-Lösungen könnenMindestvertragslaufzeite vereinbart werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. TeamDrive Systems ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. In diesem Fall, der Kündigung durch TeamDrive Systems, hat der Kunde Anspruch auf die Rückzahlung der anteiligen noch nicht genutzten und im Voraus gezahlten Rechnungsbeträge. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Hierbei hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der anteiligen noch nicht genutzten und im Voraus gezahlten Rechnungsbeträge.

4.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für TeamDrive Systems insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, oder gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

4.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt gilt. Diese Willenserklärungen sind an eine der folgenden Adressen zu richten: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, D-22765 Hamburg; Fax +49-40-38904444; Email info@teamdrive.com

4.7 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beauftragten Produkte und Services. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Erstattung von vorab geleisteten Zahlungen, sofern nicht die Kündigung durch TeamDrive Systems verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

 

5. Widerrufsbelehrung

5.1 Widerrufsrecht für Bestellungen über das Internet
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: sales@teamdrive.com oder die in unserem Impressum genannten Kontaktdaten auf www.teamdrive.com .

5.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz vermeiden wenn Sie die Server Leistungen (gehosteten Speicherplatz) nur bis maximal 2 GB Speicherplatz nutzen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

5.3 Besondere Hinweise zum Widerruf
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.

 

6. Preise und Zahlung

6.1 TeamDrive Systems ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TeamDrive Systems verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt TeamDrive Systems die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet TeamDrive Systems Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Nutzung des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.

6.2 Soweit es nicht anders schriftlich vereinbart ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail in elektronischer Form. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist TeamDrive Systems berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet TeamDrive Systems eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zzgl. der für TeamDrive Systems angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet TeamDrive Systems diesen Betrag.

6.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der bestellten Produkte oder Services mit den Kundenzugängen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

6.4 Der Kunde ermächtigt TeamDrive Systems, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.

6.5 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

7. Haftung

7.1 Für Schäden haftet TeamDrive Systems nur dann, wenn TeamDrive Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TeamDrive Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von TeamDrive Systems auf den Schaden beschränkt, der für TeamDrive Systems bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

7.2 Die Haftung von TeamDrive Systems wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
 

8. Datenschutz, Sicherheit & Kundenpflichten

8.1 TeamDrive Systems erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

8.2 TeamDrive Systems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit und die Sicherung der vom Kunden in TeamDrive Systems gespeicherten und übermittelten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Insbesondere der sichere Umgang mit den Schlüsseln die zur Verschlüsselung der Daten auf den Kundenrechnern erzeugt und vorgehalten werden, trifft den Kunden eine besondere Sorgfaltspflicht.

8.3 Kennwörter und Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.

8.4 Sämtliche Kommunikation innerhalb der TeamDrive Systems Lösung zwischen den ClientPCs findet ausschließlich verschlüsselt statt und TeamDrive Systems hat zu keinem Zeitpunkt Zugang und Kenntnis von den Dateninhalten und Kommunikationsteilnehmern innerhalb der SharedSpaces.

8.5 Die durch TeamDrive Systems veranlassten regelmäßigen Datensicherungen innerhalb der Hosting Services dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung und der Betriebsbereitschaft der TeamDrive Systems Services und beinhalten keine Datensicherung der Kundendaten. Jeder Kunde ist für die Sicherung seiner Daten innerhalb der Spaces auf seinem Client selbst verantwortlich. Insbesondere die sicheren Schlüssel zum Zugang zu den persönlichen Daten befinden sich ausschließlich im Client und können nicht wiederbeschafft werden. Entsprechende Hiweise zur Datensicherung befinden sich im Benutzerhandbuch.

8.6 Der Kunde hat insbesondere die Pflicht keine gesetzeswidrigen Handlungen unter Nutzung der TeamDrive Systems Software und Services durchzuführen oder durchführen zu lassen.

8.7 Im Falle einer Vertragsbeendigung, einer erfolgten Kündigung oder eines Zahlungsverzuges von mehr als 20 Tagen, hat TeamDrive Systems das Recht sämtliche auf den HostingServern für den Kunden zwischengespeicherte Daten nach 45 Tagen einem automatischen Löschungsprozess zuführen.

 

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht , Änderung der AGB

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hamburg. TeamDrive Systems ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von TeamDrive Systems auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand August 2011, © TeamDrive Systems GmbH, 2011